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Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte übersetzungen, Urkundenübersetzungen, Vertragsübersetzungen, Ermächtigte übersetzer

Die Übersetzungsagentur bietet Ihnen beglaubigte Urkundenübersetzungen in und aus den Sprachen an, die Sie in der Rubrik SPRACHEN auf unserer Internetseite aufgelistet finden.

Ist jeder Übersetzer berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen?

Nein, eine Urkundenübersetzung (beglaubigte Übersetzung) hat ausschließlich von einem gerichtlich beeidigten, vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer ausgeführt zu werden. Ermächtigte Übersetzer (Urkundenübersetzer) müssen hierzu für die Beeidigung / Vereidigung / Ermächtigung bei Gericht ihre Übersetzerqualifikation nachgewiesen haben, i. d. R. durch ein Übersetzerdiplom, eine staatliche anerkannte Übersetzerprüfung oder eine gleichwertige Übersetzerqualifikation.

In welcher Form erfolgt die Beglaubigung einer Übersetzung durch den ermächtigten Übersetzer?

Im Beglaubigungsvermerk bestätigt der beeidigte / vereidigte / ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und seinem Stempel (meist ist es ein runder Stempel, in einigen Bundesländern gibt es dafür jedoch keine besonderen Bestimmungen). Aus diesem Stempel muss der Name des ermächtigten Gerichtsübersetzers sowie die Sprache, für welche er beeidigt, vereidigt bzw. ermächtigt wurde und schließlich das Gericht hervorgehen, vor welchem der Übersetzer seinen allgemeinen Eid leistete bzw. ermächtigt wurde.

Bei der Verwendung von in Deutschland angefertigten beglaubigten Übersetzungen im Ausland muss die Beglaubigung des Übersetzers häufig noch vom Landgericht (Präsidenten des Landgerichtes) legalisiert werden (Apostille). Diesen Service bieten wir Ihnen auf Wunsch auch gern an.

Wie kann man eine Urkundenübersetzung mit Beglaubigung in Auftrag geben?

Sie lassen uns Ihre Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopien postalisch oder persönlich zukommen. Wenn Sie das Dokument per Fax oder Scan senden, bedarf es Ihrer rechtsverbindlichen Zusicherung (3-Zeiler per Fax oder E-Mail), dass Ihnen die Urkunde als Original tatsächlich vorliegt. Dann kann die Urkundenübersetzung ordnungsgemäß gefertigt und vom Gerichtsübersetzer beglaubigt werden. Die Beglaubigung einer Urkundenübersetzung erfolgt durch den ermächtigten / beeidigten Übersetzer selbst, indem er die Urkundenübersetzung mit seinem Beglaubigungsvermerk, seinem Stempel sowie seiner Unterschrift versieht.

Alternativ können Sie gern auch das auf unserer Website zur Verfügung gestellte ANGEBOTSFORMULAR nutzen, um eine Anfrage zu senden und um die entsprechenden Unterlagen elektronisch zu übermitteln.

Um eine beglaubigte Übersetzung durchzuführen, ist die Hinzuziehung eines Notars oder Anwalts nicht erforderlich.

Mit welchen Kosten ist bei einer beglaubigten Übersetzung zu rechnen?

Leider lässt sich diese Frage nicht immer sehr einfach beantworten, da wir Urkunden aus aller Herren Länder übersetzen, die extrem unterschiedlich in der Textdichte sowie in ihrer Lesbarkeit sind, aber auch in anderer Hinsicht unterschiedlich sein können. Ferner kann eine Scheidungsurkunde wesentlich umfangreicher sein als beispielsweise die Kurzform einer beglaubigten Abschrift einer Geburtsurkunde.

Senden Sie uns Ihr Dokument unverbindlich eingescannt per E-Mail oder Fax zu und wir melden uns meist binnen einer Stunde mit einem aussagekräftigen Angebot per E-Mail, Fax oder telefonisch zurück.

Welche Urkunden müssen beglaubigt übersetzt werden?

Beglaubigungen von Übersetzungen werden für amtliche (offizielle bzw. behördliche) Zwecke im In- und Ausland benötigt. Nahezu immer, wenn ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Bilanzen übersetzt werden, müssen diese auch vom Übersetzer beglaubigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird im geschäftlichen Bereich z.B. für Neugründungen von Filialen oder Firmenübernahmen benötigt. Im privaten Bereich werden so beispielsweise die für eine Eheschließung benötigten Dokumente amtlich anerkannt.

Es gehören alle Urkunden dazu, die für offizielle Zwecke registriert werden, wie beispielsweise beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Adoptionsurkunden, Urkunden über Namensänderungen, beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen, Führungszeugnissen, Versicherungsnachweisen, Immobilienkaufverträgen, ärztlichen Attesten, amtlichen Bescheinigungen, Führerscheinen, Verträgen und anderen Dokumenten, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung fordern und die damit eine Urkundenübersetzung darstellen.

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